Tierschutzverbände laufen derzeit Sturm gegen traditionelle Veranstaltungen wie das Königs- oder Kameradschaftsfischen. Zu verweisen sei hier auf einen Artikel im Donaukurier vom 04.03.2014:
Der zunehmenden Verunsicherung in der Fischergemeinde bezüglich eines Preisfischen möchte ich etwas entgegensetzen:
Was sich aus meiner Sicht klar herausstellt ist, dass die Bestimmungsgemäße Verwendung gefangener Fische – der Verzehr – in keiner Weise Anlass zu Beanstandungen seitens der Kritiker geben kann. Wenn allerdings der Wettbewerbsgedanke – hier: möglichst viele Fische zu fangen - vordergründig besteht, kann ich die Argumente der Tierschützer zumindest nachvollziehen.
Was ist ein Königsfischen im Sinne unseres Vereins?
Ein Königsfischen dient der Hege der Gewässer und des Fischbestandes.
Große Fische besetzen nahrungsreiche Reviere und verteidigen diese gegen Konkurrenten. Vordergründiges Ziel des Fischers ist die Schaffung von Fressplätzen nachwachsender Fischbestände durch Entnahme fangfähiger Exemplare. Durch Neubesatz wird inzestöse Verjüngung des Bestandes vermieden.
Die traditionelle Proklamation eines Fischerkönigs erfolgt vereinsintern keinesfalls nach der Menge der gefangenen Fische, sondern nach der Größe des einzelnen Fanges.
Um in der teils übermütig geführten Diskussion den Boden der Vernunft nicht zu verlieren, vertrete ich die Meinung, dass ein gefangener Fisch, der maßig und außerhalb seiner Schonzeit gelandet wird, der natürlichen Verwendung – dem Verzehr - zuzuführen ist.
Ein Hegefischen, welches unter diesen Vorgaben stattfindet, kann durchaus Königs- oder Kameradschaftsfischen heißen; der primäre Grund, die Hege des Fischbestandes, ist das erklärte Ziel einer solchen Veranstaltung!
Thomas Ramke