catch & release
Was ist catch & release?
catch & release kommt aus dem englischen und bedeutet fangen und zurücksetzen.
Bei der catch & relese Angelei gibt es einen gesetzlichen und einen Positionskonflikt!
Der gesetzliche Konflikt: Im § 1 des Tierschutzgesetzes ist geregelt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen". Weiterhin bestimmt § 17 I 1 BayAVFiG, dass das Hältern gefangener Fische "auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken" ist. Diese Gesetzeslage wird von vielen Seiten kontrovers diskutiert, ebenso sind etliche Angler darum bemüht eine Gesetzesänderung zu bewirken. Es gibt bestimmt berechtigte Gründe für die catch & release Angelei, jedoch ist ein Drill für einen Fisch mit Sicherheit keine angenehme Sache. Der Fang von Fischen für die Verwertung bzw. dem Verzehr ist sicherlich ein vernünftiger Grund. Ein gezieltes Fangen von Fischen, nur zur Freude am Drill und des Erfolgsfotos wegen, ist sicherlich nicht mit dem § 1 des Tierschutzgesetzes in Verbindung zu bringen.
Der Positionskonflikt: Aufgrund des komplizierten Sachverhalts wird es in naher Zukunft bestimmt keine klare und eindeutige Sachlage geben. Ebenso werden die Befürworter und Kritiker der catch & release Angelei keine einheitliche Grundlage finden. Der Vorstand des Fischereiverein Reichertshofen muss dennoch eine klare Regelung für die Bewirtschaftung der Vereinsgewässer festlegen. Aufgrund der Gesetzeslage sowie unser Verständnis für eine nachhaltige Fischerei verbietet es sich, mit der Absicht einen fangfähigen Fisch nur zur Freude am Drill zu fangen und den Fisch nach einem Fototermin zurückzusetzen.
Damit am Wasser erst gar keine Diskussion darüber aufkommt, ob ein Fisch nur gefangen wurde um ihn anschliessend wieder zurückzusetzen, soll in unseren Gewässern die catch & release Angelei verboten sein und kann zum Entzug des Erlaubnisscheins führen.
Schlusswort: Das gezielte Angeln auf kapitale Karpfen ist nicht verboten. In unseren Gewässern ist lediglich die catch & release Angelei verboten!
Thomas Ramke